Die vorliegende Datenschutzerklärung wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen der geltenden Vorschriften in Bezug auf Datenschutz sowie der Verordnung 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 27. April 2016 bezüglich des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und beim Datenverkehr erstellt, nachfolgend die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Diese Datenschutzerklärung soll die Inhaber der personenbezogenen Daten, die erhoben werden, über die besonderen Aspekte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer Daten, u.a. die Zwecke der Verarbeitung, die Kontaktdaten zur Ausübung der ihnen zustehenden Rechte, die Aufbewahrungsfristen der Informationen und die Sicherheitsmaßnahmen informieren.

Verantwortlicher der Verarbeitung

Unter Datenschutzbedingungen muss CHEMIEURO als Verantwortlicher der Verarbeitung in Bezug auf die in der vorliegenden Erklärung identifizierten Dateien/Verarbeitungen, konkret im Abschnitt Datenverarbeitung, angesehen werden.

Nachfolgend werden die Identifizierungsdaten des Inhabers der vorliegenden Website angegeben:

Verantwortlicher der Verarbeitung: CHEMIEURO, S.L

Postanschrift: Avda. Juan Pablo II 35 (Torre Aragonia), planta 10ª – 50009 Zaragoza

E-Mail-Adresse: info@chemieuro.com

Datenverarbeitungen

Die gegebenenfalls angeforderten personenbezogenen Daten bestehen nur aus jenen, die unbedingt erforderlich sind, um die von ihrem Inhaber durchgeführte Anfrage zu identifizieren und zu bearbeiten, nachstehend die betroffene Person. Die genannten Informationen werden im Verhältnis zur betroffenen Person nach Treu und Glauben, rechtmäßig und auf transparente Art und Weise verarbeitet. Andererseits werden die personenbezogenen Daten für bestimmte, explizite und legitime Zwecke erfasst und dürfen nicht zweckwidrig weiterverarbeitet werden.

Die von jeder betroffenen Person erfassten Daten sind angemessen, sachdienlich und nicht übertrieben im Verhältnis zu den entsprechenden Zwecken für jeden Fall und werden bei Bedarf aktualisiert.

Der Inhaber der Daten wird vor der Erfassung seiner Daten über die allgemeinen, in dieser Erklärung geregelten Aspekte informiert, damit er seine ausdrückliche, notwendige und eindeutige Zustimmung für die Verarbeitung seiner Daten gemäß folgender Aspekte geben kann.

Verarbeitungszwecke

Die expliziten Zwecke, für die jede der Verarbeitungen durchgeführt wird, werden in den in allen Wegen der Datenerhebung (Webformulare, Papierformulare, Verträge, Plakate und Mitteilungen) aufgenommenen Informationsklauseln erfasst.

Trotzdem hat die Datenerfassung und -verarbeitung im Allgemeinen Folgendes zum Zweck:

  • Die Aufrechterhaltung des zwischen dem Inhaber der Daten und CHEMIEURO festgelegten Vertragsverhältnisses.
  • Die Ausführung, Aufrechterhaltung und das Management jeder Beziehung, die CHEMIEURO und der Inhaber der Rechte unterhalten können: Geschäftliche, administrative, buchhalterische, berufliche, Marketing (Handelsforschung und Handelsförderung), Personalwesen und Ausbildung betreffende und jede andere Dienstleistung, die vom Inhaber der Daten von CHEMIEURO verlangt wurde.
  • Die Verfügung über Daten von Bewerbern, die sich zur Teilnahme an von CHEMIEURO unterstützten Auswahlverfahren entschließen.
  • Der Versand von technischen, operativen, Werbe-, verkaufsfördernden und sich auf die eigenen Produkte von CHEMIEURO beziehenden Informationen, vorausgesetzt, dass Sie Ihre Zustimmung dafür erteilt haben oder dass eine vorherige Geschäftsbeziehung/ein vorheriges Vertragsverhältnis mit einer juristischen Person oder einem Fachmann existiert oder sich auf den Versand geschäftlicher Mitteilungen in Bezug auf ähnliche Produkte oder Dienstleistungen, die zu Anfang Vertragsgegenstand mit den Kunden waren, bezieht (Art. 21.2 des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli 2002 über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs).

Unter keinen Umständen werden sie zu anderen Zwecken als denen, für die sie erhoben wurden, verwendet.

Legitimation

In der Regel erhält CHEMIEURO vor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten die eindeutige Zustimmung ihres Inhabers durch die Aufnahme von Klauseln zur Einwilligungserklärung in die verschiedenen Systeme der Informationserfassung.

Trotzdem beruht, wenn keine Einwilligung der betroffenen Person verlangt wird, die Datenverarbeitung durch CHEMIEURO auf der Durchführung des festgelegten Vertragsverhältnisses, unserem berechtigten Interesse an der Geschäftsentwicklung im Fall der Handelsförderung und Handelsforschung oder der Einhaltung eines Gesetzes, das die Datenverarbeitung der betroffenen Person genehmigt oder verlangt.

Falls Ihre Einwilligung für eine der von uns durchzuführenden Verarbeitungen (wie der Versand von Informationen) verlangt wird, können Sie sie jederzeit zurückziehen.

Empfänger

In der Regel informiert CHEMIEURO keinen Dritten über Ihre personenbezogenen Daten, es sei denn, dass ihr Inhaber diesbezüglich seine Einwilligung erteilt hat oder wenn ihre Weitergabe durch ein Gesetz genehmigt wird.

Trotzdem können wir jedes Unternehmen der Chemieuro-Gruppe oder mit ihr verbundene Unternehmen über Ihre personenbezogenen Daten informieren, auf der Grundlage, dass die Kommunikation die Einhaltung der direkt mit den legitimen Funktionen des Veräußerers und des Erwerbers verbundenen Ziele zum Zweck hat und weil sie für die Leistung von Diensten oder Lieferung von Gütern notwendig ist.

Aufbewahrungsfristen

Die bei der betroffenen Person erhobenen Informationen werden so lange wie nötig aufbewahrt, um den Zweck, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, dergestalt zu erfüllen, dass sobald der Zweck erfüllt ist, die Daten gelöscht werden. Die genannte Löschung führt zur Sperrung der Daten, von denen nur diejenigen zur Verfügung der Allgemeinen Verwaltungen, Richter und Gerichte aufbewahrt werden dürfen, um mögliche, aus der Verarbeitung entstandene Haftungen innerhalb ihrer Verjährungsfrist zu bearbeiten. Nach Ablauf der genannten Frist werden die Informationen gelöscht.

Zu Informationszwecken werden nachstehend die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Informationen im Zusammenhang mit den verschiedenen Sachgebieten zusammengefasst:

DOKUMENT FRIST GESETZLICHER RAHMEN
Arbeitsrechtliche oder Sozialversicherungsunterlagen 4 Jahre Art. 21 der Königlichen Gesetzesverordnung 5/2000 vom 4. August 2000, durch die der überarbeitete Text des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen in der Sozialordnung verabschiedet wurde.
Buchhalterische und steuerliche Unterlagen für Handelszwecke 6 Jahre Art. 30 Handelsgesetzbuch
Buchhalterische und steuerliche Unterlagen für Steuerzwecke 4 Jahre Art. 66 bis 70 Allgemeines Steuergesetz
Lebenslaufdaten (Bewerber) 2 Jahre Nicht anwendbar

Navigationsdaten

In Bezug auf die Navigationsdaten, die über die Website verarbeitet werden können, wenn der Vorschrift unterworfene Daten erfasst werden, wird empfohlen, die auf unserer Website veröffentlichten Cookie-Richtlinien zu konsultieren.

Rechte der betroffenen Personen

Die Vorschrift in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten gewährt den betroffenen Personen oder Inhabern der Daten eine Reihe von Rechten. Diese Rechte, die den betroffenen Personen zustehen, sind folgende:

  • Zugriffsrecht: Recht, Informationen darüber zu erhalten, ob Ihre Daten Gegenstand der Verarbeitung sind, den Zweck der gerade durchgeführten Verarbeitung, die Datenkategorien, um die es geht, die Empfänger oder Empfängerkategorien, die Aufbewahrungsfrist und die Herkunft der genannten Daten.
  • Recht auf Berichtigung: Recht, die Berichtigung der falschen oder unvollständigen personenbezogenen Daten zu erhalten.
  • Recht auf Löschung: Recht, die Löschung der Daten in folgenden Fällen zu erhalten:
    • Wenn die Daten für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind
    • Wenn ihr Inhaber die Einwilligung zurückzieht
    • Wenn die betroffene Person der Verarbeitung widerspricht
    • Wenn sie in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen
    • Wenn die Daten mittels eines Dienstes der Informationsgesellschaft auf Grundlage der Bestimmungen des Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung erhalten wurden
  • Widerspruchsrecht: Recht, einer bestimmten, auf der Einwilligung der betroffenen Person beruhenden Verarbeitung zu widersprechen.
  • Recht auf Einschränkung: Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu erhalten, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
    • Wenn die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten innerhalb einer Frist, die es dem Unternehmen ermöglicht, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen, bestreitet.
    • Wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist und die betroffene Person der Löschung der Daten widerspricht.
    • Wenn das Unternehmen die Daten nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, benötigt, aber die betroffene Person sie zum Zwecke der Erhebung, Ausübung oder Verteidigung von Ansprüchen benötigt.
    • Wenn die betroffene Person sich der Verarbeitung widersetzt, während geprüft wird, ob die berechtigten Gründe des Unternehmens Vorrang vor denen der betroffenen Person haben.
  • Recht auf Übertragbarkeit: Recht, die Daten in strukturierter, allgemein gebräuchlicher und maschinenlesbarer Form zu erhalten und sie an einen anderen von Ihnen benannten Datenverantwortlichen weiterzuleiten, wenn:
    • Die Verarbeitung auf der Einwilligung beruht
    • Die Verarbeitung in automatisierter Form durchgeführt wird
  • Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Kontrollbehörde einzureichen.

Die betroffenen Personen können die angegebenen Rechte durch schriftliche Kontaktaufnahme mit Chemieuro, S.L. und an folgende Adresse geschickt ausüben: Av. Juan Pablo II, 35 (Torre Aragonia), Planta 10ª 50009 Saragossa (Spanien) oder an die E-Mail-Adresse info@chemieuro.com und auf jeden Fall unter Beifügung einer Fotokopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen rechtsgültigen Dokuments, das den Nachweis Ihrer Identität ermöglicht.

Chemieuro wird Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und die in der Datenschutzregelung vorgesehenen Fristen berücksichtigen.

Sicherheit

Die von CHEMIEURO ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen sind jene geforderten gemäß Art. 32 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In diesem Sinne hat CHEMIEURO unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Anwendungskosten und der Beschaffenheit, des Anwendungsbereichs, des Kontextes und der Zwecke der Verarbeitung sowie der wechselnden Wahrscheinlichkeits- und Gefährlichkeitsrisiken für die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen, die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um das der vorhandenen Gefahr angemessene Sicherheitsniveau zu gewährleisten, eingerichtet.

Auf jeden Fall hat CHEMIEURO geeignete Mechanismen implementiert, um:

  1. Ständig Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste zu gewährleisten.
  2. Die Verfügbarkeit und den Zugang zu den personenbezogenen Daten bei einem physischen oder technischen Zwischenfall schnell wiederherzustellen.
  3. Regelmäßig die Wirksamkeit der implementierten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen, bewerten und einzuschätzen, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten.
  4. Die personenbezogenen Daten gegebenenfalls zu pseudonymisieren oder zu verschlüsseln.
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